Häufige Fragen
Zugang, Beitragsmeldungen und Kundenservice verständlich erklärt.
Was ist der Zusatzbeitrag einer gesetzlichen Krankenkasse?
Der GKV-Zusatzbeitrag ist ein kassenindividueller Beitragssatz, den jede gesetzliche Krankenkasse zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erhebt. Seine Höhe legt die jeweilige Krankenkasse selbst fest, deshalb unterscheidet sich der Zusatzbeitrag von Kasse zu Kasse.
Mehr zum GKV-Zusatzbeitrag 2026Wie erfahre ich, wenn eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag ändert?
Über eine regelmäßige Beobachtung der veröffentlichten Beitragssätze. Für GKV-Alarm ist ein täglicher Prüflauf eingerichtet. Erkannte bestätigte Beitragsänderungen werden per E-Mail an berechtigte Vermittler, Bestandskonten und bestätigte Kunden gemeldet, jeweils nach deren Zugang und Benachrichtigungseinstellungen.
Müssen Krankenkassen bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags noch informieren?
In der aktuell veröffentlichten Fassung von § 175 SGB V ist die frühere besondere Hinweispflicht bei einer Zusatzbeitragserhöhung nicht mehr enthalten. Das Sonderkündigungsrecht besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiter.
§ 175 SGB V (amtliche Fassung)Besteht bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags ein Sonderkündigungsrecht?
Ja. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes besteht nach § 175 Abs. 4 SGB V ein Sonderkündigungsrecht. Versicherte können ihre gesetzliche Krankenkasse in diesem Fall unter den gesetzlichen Voraussetzungen wechseln.
Kann eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag während des Jahres ändern?
Ja. Eine gesetzliche Krankenkasse kann ihren Zusatzbeitragssatz auch unterjährig ändern. Beitragssatzänderungen sind daher nicht auf den Jahreswechsel beschränkt.
Wie können Versicherungsvermittler GKV-Zusatzbeiträge überwachen?
Entweder durch regelmäßige manuelle Kontrolle der veröffentlichten Beitragssätze oder durch eine automatisierte Beobachtung wie GKV-Alarm, die die wiederkehrende manuelle Kontrolle erleichtert.
Wie lassen sich GKV-Zusatzbeiträge überwachen?Was macht GKV-Alarm?
GKV-Alarm gleicht die veröffentlichten Zusatzbeitragssätze gesetzlicher Krankenkassen täglich ab und meldet erkannte Änderungen per E-Mail. Allgemeine Vermittler nutzen den Basiszugang, R+V-Vermittler mit Tarif zusätzlich Kundeneinladungen und R+V-BKK-Vorlagen. Kunden melden sich kostenlos an.
Für wen ist GKV-Alarm gedacht?
Für Versicherungsvermittler aller Gesellschaften, für bestehende Bestandskonten und für Kunden von Vermittlern. Privatpersonen melden sich kostenlos über den persönlichen Link ihres Vermittlers oder über die öffentliche Anmeldeseite an. Der Vermittler finanziert den Kundenzugang über seinen aktiven Tarif und dessen Kundenkontingent.
Erhalten angemeldete Kunden bereits Meldungen?
Ja. Nach der Bestätigung per E-Mail erhalten Kunden neutrale Meldungen zu bestätigten Beitragsänderungen, sofern der Zugang ihres betreuenden Vermittlers dies zulässt und sein Kundenkontingent nicht überschritten ist. Diese Meldungen hängen nicht von einer Werbeeinwilligung ab. Bei vollem Kontingent kommen neue Anmeldungen auf eine Warteliste und rücken in Anmeldereihenfolge nach.
Wer erhält Vorab-Informationen zu angekündigten Änderungen?
Nur berechtigte Vermittler mit passendem Zugang und beruflichem Nachweis. Privatkunden erhalten keine Vorab-Informationen, sondern Meldungen zu bestätigten Beitragsänderungen. Ankündigungen sind als solche gekennzeichnet und können sich noch ändern; ob sie eintreten, wird nicht garantiert.
Kann ich mich ohne Vermittler anmelden?
Ja, kostenlos und ohne Kauf. Über die öffentliche Anmeldeseite werden Sie dem R+V-Vermittler Stefan Fackler zugeordnet. Mit dem persönlichen Link Ihres eigenen Vermittlers werden Sie diesem zugeordnet. In beiden Fällen bestätigen Sie die Anmeldung per E-Mail.
Beitragsmeldungen kostenlos abonnierenBekomme ich Werbung, wenn ich mich anmelde?
Nein. Beitragsmeldungen sind neutral und enthalten keine Werbung. Bei der Anmeldung können Sie zusätzlich und freiwillig eine persönliche Werbeeinwilligung erteilen: Ihr namentlich genannter Vermittler (mit geschäftlicher Anschrift) darf Sie dann per E-Mail zur R+V BKK und zu Versicherungsprodukten und Finanzdienstleistungen der im Einwilligungstext genannten R+V-Anbieter kontaktieren. Dafür gibt GKV-Alarm Ihre E-Mail-Adresse an diesen Vermittler heraus, Ihre Krankenkasse nur, wenn Sie das zusätzlich ankreuzen. Die genannten Unternehmen erhalten von GKV-Alarm keine Daten. Die Einwilligung setzt voraus, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind, wird erst mit dem Bestätigungslink wirksam und ist jederzeit widerrufbar.
Gibt es eine Einwilligung für Werbekampagnen per E-Mail?
Ja, als Teil derselben persönlichen Werbeeinwilligung: Kampagnen-Mails zur R+V BKK, die GKV-Alarm über den E-Mail-Dienst Brevo im Auftrag Ihres Vermittlers versendet. Andere Themen werden über Kampagnen nicht beworben. Es gibt keine Werbung per Telefon, SMS oder Chat und keine Befragungen. Widerrufen können Sie über den Abmeldelink in jeder Werbe-Mail, in Ihren Einstellungen oder direkt bei Ihrem Vermittler; die Beitragsmeldungen laufen weiter.
Wie funktioniert das Kundenkontingent?
Das Kontingent zählt alle bestätigten Hauptanmeldungen eines Vermittlers, auch ohne Werbeeinwilligung und auch wenn der Vermittler sie in seiner Liste ausgeblendet hat. Ausgeblendet heißt nicht gelöscht. Familienangaben sind zusätzliche Angaben und zählen nicht als eigene Tarifkunden.
Was passiert bei ausgeschöpftem Kontingent oder nach Tarifende?
Bei ausgeschöpftem Kontingent kommen neue Anmeldungen auf die Warteliste; bestehende Kundenmeldungen laufen bei gültigem Tarif weiter. Nach Tarifende oder wenn mehr bestätigte Kunden als im Tarif erlaubt zugeordnet sind, pausieren Kundenmeldungen. Bestehende Anmeldungen werden dadurch nicht sofort gelöscht. Automatische Löschung und Dienstende-Mail sind vorbereitet, derzeit nicht aktiv.
Vergleicht GKV-Alarm die Leistungen der Krankenkassen?
Einen vollständigen Leistungsvergleich oder eine Bewertung von Krankenkassen bietet GKV-Alarm nicht. Berechtigte R+V-Vermittler können ausgewählte, freigegebene Leistungsangaben für Vergleiche und Kampagnenentwürfe nutzen, soweit geprüfte Daten vorliegen.
Wie funktioniert GKV-Alarm?
GKV-Alarm vergleicht die veröffentlichten Zusatzbeitragssätze mit dem zuletzt erfassten Stand. Wird eine Abweichung erkannt, erhalten Berechtigte eine E-Mail mit der betroffenen Krankenkasse sowie dem bisherigen und dem neuen Zusatzbeitrag.
Wie oft prüft GKV-Alarm auf Beitragssatzänderungen?
Ein täglicher Prüflauf ist eingerichtet. Wann eine Meldung ankommt, hängt auch von Ihren Benachrichtigungseinstellungen ab; eine sofortige E-Mail zu jeder Änderung wird nicht garantiert. Angekündigte und bestätigte Beitragssätze werden getrennt gekennzeichnet.
Was kostet GKV-Alarm?
Allgemeine Vermittler können den Basiszugang für 11,88 € einmalig für 12 Monate kaufen, ohne automatische Verlängerung. R+V-Vermittler: Starter 4,90 €/Monat (50 Kunden), Plus 8,90 €/Monat (100), Pro 16,90 €/Monat (250), Premium 119 €/Jahr (500), jeweils inklusive Basiszugang. Für Kunden ist die Anmeldung kostenlos. Eine Interessenvormerkung gilt nur für weitere geplante Funktionen und gibt kein zusätzliches Recht.